Unsere Regeln

Auszüge aus dem Sicherheitskonzept (Stand September 2024)

1)    Tagesaktuelle Anwesenheit Schüler

a)    Entschuldigung bei Erkrankung bis 7.55 Uhr per Telefon/Anrufbeantworter, Fax oder E-Mail

b)    Anwesenheit aller Schüler bis spätestens 7.50 Uhr im Klassenzimmer

c)    Bis 8.00 Uhr Meldung der Abwesenheit durch Boten

d)    Rückruf bei Eltern von unentschuldigten Schülern ab 8.10 Uhr

e)    Wenn bis 8.30 ungeklärt bleibt, wo der Schüler ist, wird die Polizei verständigt.

2)    Schulhaustüren

a)    Alle Außentüren sollen möglichst immer verschlossen sein. 

b)    …

c)    …

d)    Die Türstopper/-keile dürfen nur von Lehrkräften/Mitarbeitern der Schule und der Mittagsbetreuung und nur kurzfristig eingesetzt werden. 

e)    Die Schulkinder sind dazu angehalten, die Eingangstür(en) niemandem zu öffnen, wenn keine Lehrkräfte/Mitarbeiter der Schule oder der Mittagsbetreuung in der Nähe sind.

3)    ….

4)   

5)    Andere Erwachsene und Gäste im Haus

a)    Die Eltern der Schüler aller Klassen werden angehalten, ihre Kinder zu Schulbeginn höchstens bis zur Schulhaustür zu begleiten und bei Unterrichtsende dort auch abzuholen.

b)    Punkt a) gilt auch für die Eltern der „Mittagsmäuse“ zu den festgelegten Zeiten.

c)    Am Vormittag läuten Eltern oder andere Personen am Haupteingang und kommen erst nach Aufforderung ins Haus. Sie melden sich umgehend im Sekretariat, Rektorat oder Lehrerzimmer.

d)    Am Nachmittag melden sich o.g. Personen bei der Mittagsbetreuung. Kontaktaufnahme ist hier nur über das Mobiltelefon, Nummer: 0151-18006874, möglich.

e)    Alle schulinternen Personen sprechen fremde bzw. unbekannte Personen im Haus an und fragen sie nach dem Grund ihres Aufenthalts im Schulhaus.

f)     Auffälligkeiten müssen unverzüglich der Schulleitung gemeldet werden.

g)    Schüler anderer Schulen dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenen Lehrkraft bzw. der Schulleitung in begrenztem Ausmaß die Klassen besuchen. Schulfremden Personen, ebenso Eltern und Gästen, ist das Betreten und Benutzen der Schülertoiletten grundsätzlich untersagt.

h)      Mitarbeiter und Helfer der Gemeinde, Eltern und Gäste benutzen die Toilette für Erwachsene im EG.

6)    Schüler im Haus

a)    Schüler sollten Toilettengänge und Botengänge in der Regel allein erledigen. Lehrkräfte und pädagogisches Personal (Mittagsbetreuung) achten auf eine zeitgerechte Rückkunft.

b)    Die Schüler sind angehalten, jegliche Auffälligkeiten sofort einer schulinternen Person zu melden.

7)    Schulturnhalle

a)    Während des Sportunterrichts in der Halle bleibt der Zugang zur Turnhalle verschlossen.

b)    …

c)    …

d)    …

e)    Zu Beginn des Schuljahres besprechen die Sportlehrkräfte mit den Kindern das richtige Verhalten im Notfall und machen sich mit dem Notfall-Telefon im Lehrerzimmer vertraut.

8)   

9)    Notfallübungen und Notfälle

a)    …

b)    …

c)    Die Lehrkräfte achten bei Notfällen darauf, dass von Schülern nicht heimlich Handys eingeschaltet und Anrufe getätigt werden.

d)    …

e)    …

f)     Schüler dürfen erst an berechtigte Personen übergeben werden, wenn die Einsatz­leitung des Notfalls dies genehmigt.

g)    …

h)    Für Eltern ist Treffpunkt und Info-Standort am Kirchplatz (Bahnhofstraße) damit die engen Zufahrten zum Schulhaus nicht blockiert werden.

10)  Beaufsichtigung Schüler

a)    …

b)    Schüler dürfen vom Betreten des Schulhauses am Morgen bis zum Ende des stundenplan­mäßigen Unterrichts den Schulbereich grundsätzlich nicht verlassen. Gleiches gilt auch für die "Mittagsmäuse" während der Betreuungszeit im Anschluss an den Unterricht.

c)    Schüler, vor allem Busschüler, die morgens ab 7.30 Uhr eintreffen, bleiben grundsätzlich auf dem Schulgelände. Gleiches gilt auch mittags für Busschüler beim Warten auf den Schulbus.

d)    Buskinder, die vor 7.30 Uhr eintreffen, dürfen läuten und in der Aula auf den Schulbeginn warten.

e)    Schüler, die während des Vormittags erkranken, bleiben so lange im Schulhaus, bis sie von einer berechtigten Person abgeholt werden.

f)     …

g)    Kinder, die aus Krankheitsgründen am Sportunterricht nicht teilnehmen können, bleiben, wenn möglich, in der Schule und werden in einer anderen Klasse beaufsichtigt.

h)    …

i)      Es ist Schülern nicht erlaubt, ohne Aufsicht die Räume der Mittagsbetreuung bzw. nach Unterrichtsschluss die Klassenräume zu betreten.

11) Mitgebrachte Gegenstände u. a.

a)    Schulfremde Gegenstände der Schüler können von den Lehrkräften oder der Schulleitung vorübergehend eingezogen werden.

b)    Gegenstände, die gefährlich sind, dürfen in keinem Fall in die Schule mitgebracht werden. Diese Gegenstände werden von Lehrkräften oder Schulleitung eingezogen und am Ende des Schuljahres an die Eltern der Schüler zurückgegeben.

c)    Tiere dürfen nur in berechtigten Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Schulleitung mitgebracht werden.

d)    Handys/Smartphones der Schüler bleiben innerhalb der Schule ausgeschaltet. Smart Watches dürfen nur nach Rücksprache eines Erziehungsberechtigten mit der Lehrkraft erlaubt werden. 

e)    Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

12) Hausordnung

a)    Die erarbeitete schulinterne Hausordnung dient der Sicherheit aller Personen im Schulhaus.

b)    Verstöße gegen die Hausordnung werden mit Maßnahmen aus dem erarbeiteten Maßnahmenkatalog (Lehrerkollegium und Mittagsbetreuung) geahndet.

c)    Einzelne schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung können zu Ordnungsmaßnahmen gemäß der GrSO führen.

13) Hausrecht

a) Alle Schüler, Lehrkräfte und Mitarbeiter der Schule stehen innerhalb des Schulgeländes unter dem Schutz des Hausrechts.

b) Bei bestehenden Problemen und Konflikten wird zur Klärung ein Gesprächs­termin mit der zuständigen bzw. betroffenen Lehrkraft oder der Schulleitung vereinbart.

c) Personen, die das Hausrecht trotz Anmahnung missachten, können von der Schulleitung des Hauses verwiesen werden bzw. Hausverbot erhalten.

14) Straßenverkehr und Parken

a)    Schulweg

  • Schüler sollen auf dem Schulweg so lange und so oft wie möglich die kostenlos ausgegebenen Sicherheitswesten tragen.
  • Schüler überqueren nach Möglichkeit Übergänge an Stellen, die von Schulweghelfern gesichert sind. Die Lehrkräfte zeigen ihnen diese zum Schuljahresbeginn.
  • Radfahrer, auch Schüler, sind angehalten, nicht auf dem Gehweg vor dem Schulhaus zu fahren, dies gilt vor allem für die Zeit vor Unterrichtsbeginn und bei Unterrichtsschluss. Die Lehrkräfte besprechen mit den Kindern sichere Formen für das Abbiegen nach links.
  • Die Lehrkräfte erarbeiten mit den Schülern im Rahmen des Lehrplans und auch aus gegebe­nen Anlässen das richtige Verhalten im Straßenverkehr. Sie sprechen Schüler, vor allem Rad­fahrer, bei auffälligem und falschem Verhalten an.
  • Bei wieder­holtem Fehlverhalten werden die Eltern der betroffenen Schüler schriftlich informiert.
  • Der Gebrauch von Rollern/Scootern/Inlinern wird von Seiten der Verkehrswacht nicht empfohlen und daher von der Schule nicht unterstützt.

b)    Parkplätze

  • Der Schulparkplatz darf an Schultagen vormittags nur von berechtigten Personen aus dem Umfeld der Schule benützt werden.
  • Auf der Einfahrt zum Hackschnitzelbunker dürfen nur Mitarbeiter oder Gäste der Schule und nur nach Rücksprache mit dem Schulhausmeister parken.
  • Der überdachte Bereich des Parkplatzes sollte für Fahrräder freigehalten werden. Wenn möglich, stellen die Radfahrer ihre Räder in die vorgesehenen Fahrradständer.
  • Autofahrer und Radfahrer dürfen am Schulparkplatz und der Zufahrt nur Schritt­tempo fahren.
  • Die Eltern von Schulkindern parken grundsätzlich nur am Parkstreifen bzw. Straßenrand gegenüber der Schule. Der Gehsteig muss von parkenden Fahr­zeugen freigehalten werden.
  • In der Bushaltebucht und auf dem Umkehrplatz dürfen Fahrzeuge zu Zeiten des Unterrichtsbetriebs nicht geparkt werden.

 

Hohenpeißenberg, September 2024